Algemene voorwaarden
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ben Eilers Tenten B. V.

Artikel 1. Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehen den Begriffe folgendermaßen verwendet:

“Eilers”: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländische Recht Ben Eilers Tenten B. V. mit sat -

zungsg emäßem Sitz und Geschäftsstelle in (NL - 6042 KJ) Roermond, Elmpterweg 25, eingeschrieben bei der

Industrie- und Handelskammer Limburg-Noord unter der Nummer 13012296.

Der “Kunde” : Jede natürliche oder Rechtsperson, die Sachen und/oder Dienstleistungen von Eilers abnimmt

bzw. die Person, mit der Eilers eine Vereinbarung abschließt oder der Eilers ein Angebot vorlegt.

2. Diese Bedingungen finden auf alle von Eilers vorgelegten Angebote, auf alle von Eilers mit dem Kunden geschlossenen Verträge und auf alle von Eilers im Rahmen der Ausführung der Vereinbarung ausgeführt en Arbeiten Anwendung.

Jede Abweichung von diesenBedingungen muss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

3. Eine mögliche Anwendbarkeit der eigenen Bedingungen des Kund en wird, außer wenn dies aus drücklich vereinbart worden ist, von Eilers nicht akzeptiert.

Artikel 2. Angebote

1. Alle Angebote sind immer unverbindlich, außer wenn sie eine Frist zur Annahme enthalten.

Wenn ein unverbindliches Angebot akzeptiert wird, ist Eilers berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang der Annahme zu widerrufen.

2. Dem Kunden von Eilers bzw. Eilers vom Kunden bei oder nach dem Angebot bzw. bei oder nach der

Auftragsbestätigung bereitgestellte Abbildungen, Zeichnungen, Be rechnungen, Gewichtsangaben, technische

Angaben und sonstige Informationen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen,

Preislist en und online-Dokumenten enthalten sein können, haben einen ungefähren Charakter, so dass hieraus

abgeleitete Angaben für Eilers nur dann bindend sind, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3. Alle Rechte an von oder über Eilers zu Stande gekommenen Angeboten, Berechnungen, Modellen, künstlerischen und technischen Entwürfen, Beschreibungen, (technische und andere) Zeichnungen, Skizzen, Schemata und anderen Unterlagen verbleiben bei Eilers.

Artikel 3. Preise

1. Die von Eilers angegebenen Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angabe geltenden Fabrikspreisen, Kurs en und ausländischen Währungen, Einfuhrzöllen sowie den vergleichbaren Abgaben, Versicherungstarifen, Steuern, Lohnkost en und ähnlich en Faktoren.

2. Wenn nach dem Datum des Angebots bzw. dem Zustandekommen der Vereinbarung einer oder mehrere der

oben genannten Preis bestimmen den Faktoren um mehr als 10% steigt/steigen, ist Eilers zur Änderung des angegebenen bzw. des vereinbarten Preises berechtigt. Wenn eine Preisänderung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung eintritt, ist der Kunde zur Auflösung der Vereinbarung innerhalb von zehn Tagen, nachdem er über die Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt worden ist, berechtigt.

3. Außer wenn ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die angeführten und vereinbarten Preise einschließlich Umsatzsteuer. Alle Preise gelten ab Fabrik und verstehen sich ausschließlich der Lager-, Fracht- und Montagekosten , außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Artikel 4. Zahlung

1. Eilers ist jederzeit dazu berechtigt, beim Zustandekommen der Vereinbarung eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Bei einer Weigerung des Kunden zur Leistung einer solchen Anzahlung ist Eilers berechtigt, die Vereinbarung nicht einzugehen bzw. sie auflösen.

2. Der insgesamt zu leistende Betrag muss - nach Abzug der Anzahlung - zwei Wochen vor Lieferung bezahlt werden.

3. Unterlässt der Kundees, die Sachen abzunehmen, wirkt sich auf keinerlei Weise auf seine Zahlungsverpflichtungen aus.

4. Wenn von Eilers in Teilen geliefert wird, ist Eilers nicht zu weiteren Lieferungen verpflichtet, bis die für die bereits erfolgten Teillieferungen ausgestellten Rechnungen beglichen sind, wobei die anderen Bestimmungen nach diesem Artikel uneingeschränkt gültig bleiben.

5. Wenn der Kunde am Fälligkeitstag seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist er für den gesamten Schaden, den Eilers erlitten hat oder noch erleiden wird, haftbar.

6. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung ist der Kunde im Verzug, so dass er ohne Aufforderung oder Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1% pro Monat für den unbezahlt gebliebenen Teil des Rechnungsbetrages zu entrichten hat.

7. Kosten für den - sowohl gerichtlichen als auch den außergerichtlichen - Einzug trägt der Kunde.

Die außergerichtlichen Inkassokosten werden anhand des von der niederländischen Anwaltskammer

empfohlenen Inkassotarifs festgelegt, so wie dies im Berechnungsschema für Rechtsanwaltsvergütungen festgesetzt ist.

8. Wenn Eilers angemessenerweise davon ausgehen kann, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen wird, werden alle bestehen den Forderungen einschließlich der Forderungen zu derzeit ausgeführten Arbeiten sofort fällig. Darüber hinaus ist Eilers in diesem Falle berechtigt,

die Vereinbarung aufzulösen oder deren Umsetzung auszusetzen.

Artikel 5. Lieferzeit

1. Vereinbarte Lieferzeiten werden niemals als Endfristen betrachtet, außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit um weniger als vierzehn Tage gilt nicht als Versäumnis bei der Einhaltung der Vereinbarung durch Eilers.

2. Wenn Eilers absehen kann, dass die vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten wird, setzt sich Eilers diesbezüglich mit dem Kunden in Verbindung. Wenn der Kunde aufgrund der angekündigten Überschreitung der Lieferzeit die Vereinbarung auflösen möchte, muss er dies in schriftlicher Form tun, und zwar innerhalb von zehn Tagen, nachdem er von der Überschreitung der Lieferzeit in Kenntnis gesetzt worden ist.

3. Wenn ein Teil der Bestellung fertig ist, kann Eilers nach eigenem Ermessen zu einem von Eilers bestimmten Zeitpunkt liefern oder aber die Vereinbarung bzw. den bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeführten Teil der Vereinbarung ohne richterliches Eingreifen und ohne, dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, für aufgelöst erklären, wobei hierdurch das Recht von Eilers auf Schadenersatz nicht beeinträchtigt wird.

4. Wenn vereinbart worden ist, dass Eilers für die Montage des Zeltes sorgt, ist es möglich, dass extreme

Witterungsbedingungen das Aufstellen des Zeltes am vereinbarten Datum unmöglich machen. In diesem Falle ist Eilers berechtigt, das Liefer- und Aufbaudatum noch anzupassen, ohne dass Eilers in Verzug gerät und ohne

dass der Kunde ein Recht auf Schadeners atz bzw. eine andere Entschädigung hat.

Artikel 6. Versäumnisse außerhalb der

Einflussnahme (Höhere Gewalt)

1. Wenn Eilers durch Umstände, die ohne Verschuld en oder Verursachung von Eilers entstanden sind, nach Abschluss der Vereinbarung zeitweilig nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen einzuhalten,

ist Eilers berechtigt, die Durchführung der Vereinbarung für die Dauer dieser Verhinderung auszus etzen.

Der Kunde ist zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt, insofern von ihm in Anbetracht der Umstände ange -

mess enerweise nicht verlangt werden kann, dass er die Behebung der (Ursache der) Verhinderung abwartet.

2. Zu den oben genannten Umständen gehören auf jeden Fall Krieg, Kriegsgefahr, Revolten, Kriegsschäden, Feuer, Wasserschäden, Überflutungen, Arbeitsniederlegungen, Firmen besetzungen, Aussperrungen, Ein- und

Ausfuhrbehinderungen, staatliche Maßnahmen, Maschinendefekte, Störungen bei der Energielieferung ,

Naturkatastrophen, Streiks und der Fall, dass Eilers aufgrund eines eigenen Lieferanten aus irgendeinem Grunde zur Lieferung außerstande ist.

Artikel 7. Lieferung, Gefahrenübertragung und Transport

1. Der Kunde trägt die Gefahr für die von ihm bestellten Sachen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei ihm abgeliefert sind .

2. Außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung in der Niederlassung von Eilers und hat der Kunde selbst für den Transport der Sachen zu sorgen bzw. sorgen zu lassen.

Artikel 8. Durchführung der Vereinbarung

1. Die Herstellung von Zelten, Schutzdächern und Bootsplanen sowie anderer Sachen erfolgt gemäß den mit

dem Kunden schriftlich vereinbarten technischen Angaben.

2. Bei den vereinbarten technischen Angaben handelt es sich um Näherungswerte, außer wenn ausdrücklich

etwas anderes vereinbart worden ist. Eilers ist berechtigt, die genauen technischen Angaben nach eigenem Ermessen zu bestimmen. In den entsprechenden Fällen geschieht dies nach Rücksprache mit dem Kunden.

3. Bezüglich der Herstellung von Zelten werden bei der Festlegung der technischen Angaben die Maße des

Wohnwagens, für den das Zelt vorgesehen ist und/oder die Umgebungsbedingungen des festen Standplatzes

berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Eilers unverzüglich über mögliche Änderungen in Bezug auf die oben

genannten Aspekte in Kenntnis zu setzen.

Sollten sich hierdurch zusätzliche Kosten ergeben, trägt diese der Kunde.

4. Die genaue Position und die genaue Größe von Fenstern, Türen und Ähnlichem wird so weit wie möglich gemäß den vorgegebenen technischen Angaben ausgeführt, davon kann jedoch aus konstruktionstechnischen

Gründen abgewichen werden.

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt

1. Bis der Kunde den gesamten Betrag der Forderung einschließlich möglicher zusätzlicher Kosten und einer möglichen Forderung auf Schadenersatz von Eilers aufgrund verschuldeter Versäumnisse des Kunden für das Gelieferte beglichen hat oder hierfür eine ausreichende Sicherheit vorgelegt hat, verbleibt das Eigentumsrecht an den Sachen bei Eilers .

2. Das Eigentum geht auf den Kunden über, sobald dieser seine Verpflichtungen nach Absatz 1 gegenüber Eilers erfüllt hat.

3. Der Kunde verpflichtet sich, Eilers unverzüglich telefonisch über Ansprüche Dritter auf unter den Eigentumsvorbehalt fallende Sachen sowie über Versuche Dritter, unter den Eigentumsvorbehalt fallende

Sachen in ihren Besitz zu bekommen bzw. diese zu beschlagnahmen, zu informieren. Der Kunde ist darüber

hinaus verpflichtet, Eilers eine solche oben genannte Mitteilung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Artikel 10. Haftung

1. Außer den im Folgen den unter Artikel 11 genannten Bestimmung en und in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Eilers für keine Schäden irgendwelcher Art, außer und insoweit eine diesbezügliche Haftung von Eilers versichert ist.

2. Eilers ist unter keinen Umständen zur Vergütung von Folgeschäden, die aus irgendwelchen Gründen entstanden sind und die der Kunde und/oder Dritte erlitten haben, verpflichtet.

3. Eilers ist ebenfalls nicht für Schäden an Materialien und/oder Werkzeugen des Kunden haftbar, die der Kunde Eilers für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt hat.

4. Wenn der Kunde Dinge, über die Eilers ihm ohne Angabe von Gründen mitgeteilt hat, anderen Qualität zu zweifeln, weiter verkauft, liefert, verpfändet oder auf andere Weise und Art einem anderen zum Gebrauch überträgt oder ihm zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, Eilers vor allen Ansprüchen dieser

Dritten in Bezug auf Schäden zu schützen, die durch oder im Zusammenhang mit den dem Kunden von Eilers gelieferten Sachen entstanden sind.

5. In allen Fällen, in denen sich Eilers auf die oben stehende Bestimmung beruft, können auch die von Eilers möglicherweise hinzugezogenen Arbeitnehmer und Hilfskräfte sich hierauf berufen, als wäre dies von den beteiligten Arbeitnehmern und Hilfskräften ausbedungen worden.

Artikel 11. Garantie

1. Eilers verbürgt sich für die Tauglichkeit der von ihr hergestellten und gelieferten Zelte (ohne Stangen), Schutzdächer und Bootplanen in dem Sinne, dass sie mögliche Mängel, die sich innerhalb des

Garantiezeitraums von sechsunddreißig Monaten nach Lieferung herausgestellt haben, kostenlos beheben bzw. - nach Ermessen von Eilers - die betreffenden Einzelteile ersetzen wird. Nach dem Verstreichen des gesamten

Garantiezeitraums von sechsunddreißig Monate trägt Eilers für vierundzwanzig Monate 20% der Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur. Möglicherweise anfallende Kosten für den Transport trägt in diesem Falle der Kunde.

2. Für andere als die unter Absatz 1 genannten von Eilers gelieferten Sachen und/oder von Eilers ausgeführten

Dienstleistungen gelten die oben beschrieben en Garantieleistungen nur im ersten Jahr ab dem Zeitpunkt der

Lieferung. Für verzinkte Stangen (“Zeltstöcke” ) gilt diese Garantie ebenfalls für das ers te Jahr ab dem

Lieferzeitpunkt.

3. Die Garantieverpflichtungen von Eilers verfallen, wenn: der Kunde selber Änderungen an, den Austausch von oder Reparaturen an dem Liefergegenstand oder Teilen davon ausführt oder von Dritten ausführen lässt, die nicht von Eilers hierzu ernannt worden sind, und hierfür keine Genehmigung von Eilers eingeholt worden ist; der Kunde den Liefergegenstand für einen anderen als den normalen Verwendungszweck benutzt; der Kunde den Liefergegenstand auf unrichtige, uns achgemäße oder unsorgfältige Weise benutzt, behandelt oder instand hält; der Kunde den Liefergegenstand übermäßigen Belastung en unterzieht oder extremen Bedingungen aussetzt; der Kunde irgendeine der sich aus der Vereinbarung mit Eilers ergebenden Verpflichtungen nicht einhält.

4. Die Garantie gilt nicht:

- insofern der Mangel auf normale Abnutzung zurückzuführen ist;

- insofern der Mangel durch Umstände, wie sie in Artikel 6 Absatz 2 dieser Bedingungen umschrieben sind, verursacht worden ist;

- bei eingesteppten Reißverschlüssen und Glasbruch in Schiebefenstern, außer wenn diese Mängel auf

Konstruktionsfehl er zurückzuführen sind .

5. Um einen Haftungsanspruch im Rahmen der Garantieleistung geltend zu machen, muss der Kunde Eilers innerhalb von dreißig Tagen, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder angemess enerweise

hätte feststellen können, schriftlich über den Mangel in Kenntnis setzen.

Artikel 12. Sonstige Bestimmungen

1. Auf alle von Eilers vorgelegten Angebote und auf alle von Eilers mit dem Kunden eingegangen en Vereinbarungen sowie auf alle von Eilers im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung ausgeführten

Handlungen fndet das niederländische Recht Anwendung .

2. Alle Rechtsstreitigkeiten und Forderungen in Hinsicht auf ein Angebot von Eilers, auf eine Vereinbarung oder

eine Verbindlichkeit zwischen Eilers und dem Kunden können ausschließlich dem zuständigen Richter im

Landgerichtsbezirk (Arrondissement) Roermond (NL) vorgelegt werden, außer wenn der Kunde innerhalb eines Monats, nach dem sich Eilers schriftlich auf die Bestimmung in diesem Absatz beruft, angibt, dass die Streitigkeit oder die Forderung bei dem laut Gesetz hierfür zuständigen Richter anhängig gemacht

werden muss. Ohne Einschränkung der Bestimmung im ersten Satz dieses Absatzes ist Eilers berechtigt, die

Streitigkeit oder die Forderung bei dem laut Gesetz zuständigen Richter anhängig zu machen.